Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Jörg Northe GmbH

§ 1  Geltung der Bedingungen

(1) Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Jörg Northe GmbH gelten ausschließlich. Diesen entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt die Jörg Northe GmbH nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Jörg Northe GmbH gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.

(2) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB, und zwar für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

(3) Sofern ein Kaufvertrag zu Stande kommt, bietet die Jörg Northe GmbH dem Käufer Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen über die beim Kauf übersandte E-Mailadresse an (§ 7 Abs.3 UWG). Der Käufer hat diesbezüglich jederzeit ein Recht zu widersprechen. Der Widerspruch kann z.B. per E-Mail an info@northe.de übersandt werden.

§ 2  Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Jörg Northe GmbH sind 14 Tage ab Angebotserstellung gültig.

(2) In der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon des Käufers liegt ein Vertragsangebot, in dem dieser verbindlich erklärt, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Käufer ist an die Bestellung 3 Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Waren, die bei der Jörg Northe GmbH vorhanden sind. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Annahme der Bestellung durch die Jörg Northe GmbH durch ausdrücklich erklärte Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung bzw. Lieferung.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer der Jörg Northe GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Jörg Northe GmbH zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Jörg Northe GmbH ab Lager, d. h. ausschließlich Verpackung und Versand. Diese wird dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Der Abzug von Skonto etc. bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen der Jörg Northe GmbH eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Die Jörg Northe GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages zu Kostenerhöhungen oder –senkungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten oder Materialpreise kommt. Dies wird die Jörg Northe GmbH dem Käufer auf Verlangen nachweisen.

(4) Verpackungsmaterialien (z.B. Paletten) sind zu Lasten des Käufers an die Jörg Northe GmbH zurückzugeben. Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen.

(5) Freiwillige Warenrücknahmen werden mit einem Abschlag von 20 % des Rechnungswertes in Form einer mit nachfolgenden Lieferungen zu verrechnenden Gutschrift vergütet, vorausgesetzt, dass es sich um Standard-Lagerartikel handelt. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

§ 4 Warenlieferung

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass ihre Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.

(2) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Von der Jörg Northe GmbH entrichtete Frachten sind nur als für den Käufer gemachte Frachtvorlagen zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen stets zu Lasten des Käufers. Versandweg und Beförderungsmittel sind, falls vom Käufer keine Frachtverfügungen in Textform gegeben werden, der Wahl der Jörg Northe GmbH überlassen.

(3) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt im Betriebslauf der Jörg Northe GmbH oder ihrer Zulieferer hat die Jörg Northe GmbH allerdings auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Jörg Northe GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Jörg Northe GmbH von ihrer Verpflichtung aus diesem Grunde frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

(4) Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er der Jörg Northe GmbH nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 3, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit der Jörg Northe GmbH ausgeschlossen.

(5) Die Jörg Northe GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

(6) Bei Auslieferung in großen Stückzahlen sowie bei Sonderanfertigungen sind geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Branchenüblich technologisch begründete Abweichungen in der Farbe, im Oberflächenglanz, im Maß oder Gewicht berechtigen nicht zu Beanstandungen.

§ 5 Gefahrübergang

(1) Die Lieferung von Waren erfolgt EXW (Incoterms 2020).

(2) Wird die Ware auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware durch die Jörg Northe GmbH an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

§ 6 Mängelgewährleistung

(1) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser gemäß § 377 HGB die Ware unverzüglich nach Erhalt untersucht, und wenn sich ein Mangel zeigt, der Jörg Northe GmbH unverzüglich schriftlich Anzeige macht. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.  Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge wirkt fristwahrend. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge. Beanstandete oder als mangelhaft erkannte Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden.

(2) Soweit ein von der Jörg Northe GmbH zu vertretender Mangel vorliegt, ist die Jörg Northe GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, nachzubessern oder die mangelhafte Ware zurückzunehmen und kostenfreien Ersatz dafür zu leisten.

(3) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung / Ersatzlieferung ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragsverletzung, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(4) Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm wegen des Mangels daneben kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, es liegt ein Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB vor (Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat), dann verbleibt es bei der gesetzlich vorgesehenen fünfjährigen Verjährung.

(6) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers bzw. der Jörg Northe GmbH stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(7) Die Verarbeitung der von der Jörg Northe GmbH gelieferten Ware hat stets nach den Anweisungen des Herstellers (technisches Merkblatt) in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen; diese Anweisungen werden dem Käufer kostenlos durch die Jörg Northe GmbH nach entsprechender Anforderung zur Verfügung gestellt.

(8) Mängelansprüche des Käufers entfallen für solche Mängel, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Ware zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für übermäßige Beanspruchung oder falsche Lagerung, falsche Montage sowie eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen der Ware.

(9) Der Erhalt einer mangelhaften Montageanleitung verpflichtet die Jörg Northe GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung, soweit der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(10) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer von Jörg Northe GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

(11) Dieser § 6 Mängelgewährleistung gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt der nachfolgende § 7 Haftung. Zwingende vom Gesetz vorgesehene unbeschränkte Haftung der Jörg Northe GmbH und § 7 dieser Bedingungen bleiben von den Regelungen unter Ziff. 6. unberührt.

§ 7 Haftung

(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Jörg Northe GmbH, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen der Jörg Northe GmbH beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.

(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solchePflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).

(3) Dieser Haftungsausschluss – sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

(4) Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit der Jörg Northe GmbH, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten der Jörg Northe GmbH beruht oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung der Jörg Northe GmbH auf die Schadenssumme beschränkt, die von der Jörg Northe GmbH bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der Jörg Northe GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Jörg Northe GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Des Weiteren hat er der Jörg Northe GmbH einen Zugriff Dritter, etwa durch eine Pfändung, durch Vorlage des Pfändungsprotokolls oder ähnlicher Dokumente unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung sowie den Besitzwechsel der Ware. Soweit der Käufer diesen Pflichten nicht nachkommt, haftet er für den daraus entstandenen Schaden.

(3) Der Käufer ist berechtigt, Ware, an der die Jörg Northe GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder er die Zahlungen einstellt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf der Ware resultierenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des für die Ware vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an die Jörg Northe GmbH ab, der die Abtretung annimmt. Die Abtretung erstreckt sich auch auf eine Saldoforderung des Käufers. Die Jörg Northe GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die Jörg Northe GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Jörg Northe GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets im Namen und im Auftrag für die Jörg Northe GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit der Jörg Northe GmbH nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt die Jörg Northe GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Jörg Northe GmbH gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt entsprechend für den Fall der Vermischung von Waren der Jörg Northe GmbH mit Gegenständen, die nicht im Eigentum der Jörg Northe GmbH stehen.

(5) Der Käufer tritt der Jörg Northe GmbH zur Sicherung ihrer Forderungen gegen den Käufer auch sämtliche Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen Dritte entstehen.

§ 9 Zahlung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen bei Übergabe der Ware und Aushändigung ober Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung befindet sich der Käufer automatisch, ohne dass es einer Mahnung bedarf, im Zahlungsverzug.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Jörg Northe GmbH über den Betrag verfügen kann.

(3) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so kann die Jörg Northe GmbH nach ihrer Wahl den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen aussetzen. Während des Verzuges hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung von höheren Verzugszinsen bleibt der Jörg Northe GmbH vorbehalten.

(4) Gerät der Käufer in Verzug oder werden der Jörg Northe GmbH Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere, wenn dieser seine Zahlungen einstellt, so ist die Jörg Northe GmbH berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen. Die Jörg Northe GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 10 Verschwiegenheit

(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen unbeschränkten Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung über alle im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Jörg Northe GmbH und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird von der Jörg Northe GmbH gespeichert.

(2) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehenden Rechts-streitigkeiten ist der Sitz der Jörg Northe GmbH. Daneben gelten die Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer, Paris.

  • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst weitgehend zur Geltung bringt und diese ersetzt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder der geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Dieses gilt auch für diese Schriftformklausel. Auch eine lang andauernde, abweichende Übung hat keine Änderung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen zur Folge.

Stand: September 2021

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