Anstrichverträglichkeit bedeutet die Möglichkeit einen Beschichtungsstoff / Anstrich bis auf 1 mm über den Fugenrand hinweg auf den Fugendichtstoff zu streichen. Anstrich und Fugendichtstoff müssen deshalb auf ihre Verträglichkeit geprüft werden, damit sie sich nicht gegenseitig in ihrer Wirkung beieinträchtigen.