Bei einer Dreiflankenhaftung hat der Dichtstoff auch Haftung am Fugengrund mit der Folge, dass die Verformung des Dichtstoffes zum Bewegungsausgleich behindert wird. Sie kann abreissen.
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Bei einer Dreiflankenhaftung hat der Dichtstoff auch Haftung am Fugengrund mit der Folge, dass die Verformung des Dichtstoffes zum Bewegungsausgleich behindert wird. Sie kann abreissen.