Überstreichbar ist ein Dichtstoff, der ganzflächig deckend mit einem oder mehreren Anstrichen beschichtet werden kann, ohne dass sich Wechselwirkungen ergeben. Hierzu müssen vom Hersteller Prüfungen nach DIN 52452-4 vorliegen. Wird in Ausnahmefällen die Beschichtung von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen verlangt, müssen sowohl der Dichtstoff als auch der Anstrich folgende Forderungen erfüllen: • Beschichtung der Dichtstoffoberfläche • Einwandfreie Durchtrocknung der Beschichtungen • Haftung der Beschichtung auf dem Dichtstoff • Dehnfähigkeit ohne Rissbildung in der Beschichtung Mangelnde Dehnfähigkeit, die Risse in der Beschichtung verursacht, führt häufig zu Beanstandungen und der Aufwand für deren Beseitigung ist enorm hoch. Wir empfehlen: Überstreichen Sie Dichtstoffe in Dehnungsfugen nicht. Sollte dies jedoch ausdrücklich gefordert werden, schliessen Sie eine Gewährleistung aus.